AGB

Veranstalter:

Hedonis GmbH
Fichtelgebirgsstraße 16
95478 Kemnath 

Mit Erwerb eines Tickets stimmen die Besucher:innen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu. Sie gelten zwischen den Teilnehmern der Veranstaltung Kindheitstraum Festival 2025, nachfolgend „Besucher:innen” genannt, und der Hedonis GmbH, als „Veranstalter“. 

Ergänzend zu diesen AGB gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der Homepage des Veranstalters www.kindheitstraum-festival.de.

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Sollte durch besondere Wetterbedingungen, Naturereignisse oder andere Umstände, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, eine Gefahr für Personen oder Sachen entstehen, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung zu unterbrechen oder – sofern notwendig – abzubrechen. In diesem Fall bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder Schadensersatz.

  2. Änderungen im Programmablauf sind möglich. Bei der Absage einzelner Künstler:innen bemüht sich der Veranstalter um Ersatz. Rückvergütungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn die Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wurde.

  3. Der Zutritt zu bestimmten Bereichen mit beschränktem Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Kapazitäten gewährt. Bei Erreichen der Kapazitätsgrenze kann der Veranstalter den Zutritt temporär oder vollständig verwehren. Rückvergütungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen nicht.

  4. Wird die Veranstaltung durch behördliche Anordnung oder gerichtliche Entscheidung abgebrochen, bestehen keine Rückvergütungs- oder Schadensersatzansprüche, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

  5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung räumlich oder zeitlich zu verlegen, sofern dies für die Besucher:innen zumutbar ist und spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben wird. Bei Absage durch den Veranstalter haben die Besucher:innen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises zum Nennwert. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.

  6. Der Veranstalter kann ein Cashless-Payment-System einführen. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Bezahlverfahren auf dem Festival.

  7. Wertmarkenrückgabe: Rückgabe von Wertmarken ist ab 10 € bis maximal 40 € möglich. Die Rückgabe kann bis 23:30 Uhr am 28.06.2025 erfolgen. Wertmarken sind ausschließlich für das Kindheitstraum Festival 2025 gültig.

  8. Jugendschutz: Besucher:innen ab 16 Jahren dürfen das Festival besuchen, da die Veranstaltung um 23:00 Uhr endet. Es gilt das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Weitere Informationen unter https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/.

II. Tickets

  1. Tickets sind ausschließlich über die offizielle Website www.kindheitstraum-festival.de oder über den Standalone-Ticketshop von Paylogic (vertrieben durch SeeTickets) unter shop.paylogic.com erhältlich. Tickets von Drittanbietern vermitteln kein Besuchsrecht.

  2. Pro Kunde dürfen maximal zehn (10) Tickets erworben werden. Überschreitungen führen zur Stornierung der überzähligen Bestellungen.

  3. Tickets dürfen aus nicht kommerziellen Gründen (z. B. Krankheit) weitergegeben werden. Die Rechte und Pflichten aus dem Besucher:innenvertrag gehen auf die neue Person über.

  4. Die Weitergabe eines Tickets setzt die Zustimmung des Veranstalters voraus, die unter folgenden Bedingungen erteilt wird:

    • Der ursprüngliche Ticketkäufer weist den neuen Ticketinhaber auf die AGB hin.

    • Der neue Ticketinhaber akzeptiert die AGB vollständig.

  5. Bei Absage oder Verlegung ist nicht der ursprüngliche Käufer, sondern nur die Person, an die das Ticket übertragen wurde, berechtigt.

  6. Die Kommunikation über veranstaltungs- oder ticketbezogene Informationen erfolgt nur mit dem ursprünglichen Ticketinhaber.

  7. Falls der Ticketinhaber aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit), die Veranstaltung nicht besuchen kann, trägt er das Risiko selbst.

  8. Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets ist untersagt. Ebenso ist die Nutzung von Tickets für Verlosungen oder Gewinnspiele ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters verboten. Verstöße führen zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung.

  9. Tickets sind nach Entwertung nicht mehr übertragbar. Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz.

  10. Ticketkäufe sind endgültig und können weder widerrufen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) noch zurückgegeben oder umgetauscht werden.

III. Einlass

  1. Beim erstmaligen Betreten wird das Ticket entwertet und ein Festivalbändchen ausgegeben. Beschädigte, verlorene oder geöffnete Bändchen verlieren ihre Gültigkeit.

  2. Der Veranstalter kann den Einlass verweigern, falls ein wichtiger Grund vorliegt. In diesem Fall besteht Anspruch auf Erstattung des Nennwerts des Tickets, außer wenn der Grund in der Person des Besuchers oder der Besucherin liegt.

  3. Folgende Gegenstände sind auf dem Festivalgelände verboten:

    • Glasflaschen, Waffen, pyrotechnische Gegenstände

    • Betäubungsmittel (gemäß BtmG)
    • Sperrige Gegenstände (z. B. Sofas)
    • Professionelle Kameraausrüstung ohne Akkreditierung
    • Elektronische Geräte zur Schallerzeugung (z. B. große Lautsprecher, Megafone)
    • Tiere
  4. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann der Veranstalter die betroffenen Personen vom Gelände verweisen.

IV. Hausordnung

  1. Den Anweisungen des Ordnungspersonals oder anderer vom Veranstalter erkennbar zur Wahrnehmung des Hausrechts beauftragter Personen ist jederzeit Folge zu leisten.
  2. Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes können vom Ordnungspersonal Sicherheitskontrollen in Form von Leibes- und Taschenvisitationen vorgenommen werden.
  3. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen berechtigt, diese Besucher:innen, in schwerwiegenden Fällen auch ohne jegliche Verwarnung, vom Veranstaltungsgelände zu verweisen und dauerhaft von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall verlieren das Ticket sowie das Bändchen ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Eintrittspreises wie auch auf Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.
Wichtige Gründe sind insbesondere, wenn eine Besucher:in auf dem Veranstaltungsgelände:
  • gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt,
  • strafbare Handlungen begeht (z. B. Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Drogenbesitz und -handel, sexuelle Nötigung, Beleidigung oder Umweltverschmutzung),
  • rassistisch motiviertes, sexistisches oder in sonstiger Weise diskriminierendes Verhalten an den Tag legt,
  • Zelte, Bühnen, Toiletten oder fremdes Eigentum besprüht, beklebt, beschmiert oder anderweitig mutwillig beschädigt,
  • durch das Verhalten die Gesundheit oder das Eigentum Anderer gefährdet (z. B. Ausübung körperlicher Gewalt, Werfen von Gegenständen auf Besucher:innen oder Bühnen, Beklettern der Bühnen, Traversen, Lautsprecherboxen oder Zelte sowie Stagediving, Pogen und Crowdsurfing),
  • gegen die Anweisungen des Ordnungspersonals handelt,
  • in gesperrte und entsprechend gekennzeichnete Bereiche (z. B. Backstage-, Künstler:innen- und Bühnenbereiche) eindringt,
  • ohne Zustimmung des Veranstalters gewerblichen Handel auf dem Veranstaltungsgelände betreibt sowie
  • wild uriniert.
  1. Die Verbreitung von nationalistischen und rechtspopulistischen Symbolen sowie Musik führt zu einem sofortigen und dauerhaften Ausschluss von der Veranstaltung. In diesem Fall verlieren das Ticket sowie das Bändchen ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Eintrittspreises wie auch auf Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.
  2. Mutwillige Beschädigungen und Verschmutzungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und den angrenzenden Wiesen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.
  3. Das gewerbliche Sammeln von Wertstoffen, insbesondere Pfandflaschen, auf dem Veranstaltungsgelände ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters erlaubt. Jeder Verstoß gegen dieses Verbot kann mit dem sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände geahndet und strafrechtlich verfolgt werden.
  4. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Mit dem Kauf des Tickets willigt die Besucher:in in die Anfertigung von Aufnahmen und die unentgeltliche Verwendung ihres Bildnisses und ihrer Stimme für Fotografien, Film- und Tonaufnahmen sowie deren kommerzielle Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein, die vom Veranstalter oder von ihm beauftragten Personen während der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände erstellt werden. Dies schließt beispielsweise auch die anschließende Verwendung auf der Internetseite sowie in sozialen Medien, im Programmheft für Folgeveranstaltungen, auf Flyern und Plakaten und in Presseberichten des Veranstalters ein.
  5. Fotografieren für den privaten, nichtkommerziellen Gebrauch mit analogen und digitalen Kleinbildkameras ohne Wechselobjektive und mit Handykameras ist generell gestattet.
  6. Auf und um das Veranstaltungsgelände können sicherheitstechnische Aufnahmen angefertigt werden, die zur Sicherheit der Besucher:innen und zur Kriminalitätsprävention durchgeführt werden. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt die Besucher:in hierin ein.
  7. Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes (Veranstaltungsbereich und Parkplatz sowie alle Bereiche des Rahmenprogramms) vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Ticketpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen ist unmittelbar Folge zu leisten.
  8. Das Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, fliegenden und festen Bauten, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten. Die Benutzungs- und Sicherheitshinweise an Geräten und Einrichtungen sind zu beachten. Regelungen zu anderen Gefahrenbereichen wie beispielsweise Spielgeräten, Schaukeln, Wasserflächen usw. sind einzuhalten.
  9. Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.

V. Parkordnung

  1. Das Parken auf dem ausgewiesenen Parkplatz ist nur mit gültigem Parkticket auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz. Die Zuteilung von Parkplätzen erfolgt durch das Personal des Veranstalters. Dem Personal ist Folge zu leisten. Auf dem gesamten Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung. Es ist stets mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Die Flucht- und Rettungsgassen sind zu jeder Zeit freizuhalten.
  2. Die geparkten PKWs müssen bis spätestens 10:00 Uhr morgens am Tag nach der Veranstaltung abgeholt werden. Nach 10:00 Uhr müssen die verbleibenden PKWs kostenpflichtig abgeschleppt werden, da der Flugbetrieb am Sonntag ab 11:00 Uhr wieder aufgenommen werden muss.
  3. Kraftfahrzeuge dürfen im Parkbereich nur auf den dafür ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden. Wildes Parken ist verboten und wird behördlich verfolgt. Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt.
  4. Es dürfen auf dem Parkplatz nur Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtlänge von max. 5 m abgestellt werden. Aus Gründen der Sicherheit ist das Zelten auf dem Parkplatz verboten.
  5. Die Besucher:in ist für die eigene An- und Abreise zu und von der Veranstaltung selbst verantwortlich. Das Parken auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Bewachung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht. Für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

VI. Haftung

  1. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, gesetzlicher Vertreter des Veranstalters, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher:innen regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflichten“). Soweit keine vorsätzliche und grob fahrlässige Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  2. Die Haftung des Veranstalters wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie, für arglistig verschwiegene Mängel sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
  3. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
  4. Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegierungen zugunsten des Veranstalters bleiben von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
  5. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
  6. Der Besucher:innen ist sich im Klaren darüber, dass von lauter Musik eine Gefährdung für seine Gesundheit ausgehen kann. Der Besucher:innen hat selbst darauf zu achten, dass er sich in einem für ihn zuträglichen Maße Schalleinwirkungen aussetzt. Eine unmittelbare Nähe zu Lautsprecherboxen ist daher zu vermeiden. Entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Ein Gehörschutz (z.B. Earplugs) wird im Veranstaltungsbereich, insbesondere in der Nähe der Bühnen, dringend empfohlen. Die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Regelungen bleibt unberührt.

VII. Gewinnspiele

  1. Die Gewinner von Verlosungen, die auf unseren Social Media-Kanälen stattfinden, werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und per Direct Message benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner 72 Stunden nach Gewinnbenachrichtigung nicht zurück, wird der Gewinn neu verlost. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta und wird in keiner Weise von Meta gesponsert, unterstützt oder organisiert.
  2. Der Rechtsweg und die Barauszahlungen des Gewinns sind ausgeschlossen. Teilnahmeschluss ist jeweils direkt beim Gewinnspiel vermerkt

VIII. Ergänzungen und Änderungen

Der Veranstalter ist bei einer Veränderung der Gesetzeslage bzw. Rechtsprechung auch bei bestehenden Schuldverhältnissen berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Frist von drei (3) Tagen oder aus wichtigem Grund, z. B. im Falle behördlicher Anordnungen oder sicherheitsrelevanter Maßnahmen, auch bis unmittelbar vor Durchführung der Veranstaltung, im Voraus zu ändern, sofern dies für die Besucher:in zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden der Besucher:in bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn die Besucher:in nicht innerhalb der jeweiligen Frist nach Zugang den Änderungen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt, der Veranstalter hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen.

Stand: Februar 2025